JA zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft an der Urne am 26. September

Im Oktober 2003 hat das eidgenössische Parlament der Änderung der Erwerbser-satzordnung, EO zugestimmt. Mit der Änderung der EO wird ein bezahlter Mutterschaftsurlaub mit 80 Prozent Lohnersatz für die ganze Schweiz eingeführt. Dagegen hat aber die Schweizerische Volkspartei, SVP das Referendum eingereicht. Nun sind die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen am 26. September 2004 aufgefordert, darüber abzustimmen.

 

Die wichtigsten Punkte der Vorlage:

Die Vorlage, wie sie vom Parlament verabschiedet wurde, ist sehr bescheiden: 14 Wochen mit einer Lohnfortzahlung zu 80 Prozent, die Lohnfortzahlung ist aber bei Adoption nicht vorgesehen.

 

Warum ein deutliches JA zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft?

Mit dieser Vorlage wird der Mutterschaftsurlaub erstmals gesamtschweizerisch und gesetzlich geregelt. Für viele erwerbstätige Frauen wird die Situation konkret verbessert. Heutzutage sind drei von vier Müttern erwerbstätig, sei es aus freiem Willen oder sei es aus wirtschaftlichen Gründen.

Der Erwerbsersatz bei Mutterschaft schafft Gleichbehandlung aller erwerbstätiger Mütter. Bis heute hat eine erwerbstätige Frau bei einer Geburt je nach Arbeitgeber, Beruf, Branche, Dienstalter oder Wohnsitz Anrecht zwischen null bis 20 Wochen Lohnersatz. Wenn eine Arbeitnehmerin in einer Branche mit einem guten Arbeitsvertrag arbeitet, hat sie Anrecht auf bis zu 16 Wochen Lohnfortzahlung zu 100 Prozent, in Einzelfällen gar 20 Wochen. Ausserdem erhalten die im Kanton Genf wohnhaften und erwerbstätiger Frauen während 16 Wochen eine Lohnfortzahlung zu 80 Prozent.

Die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes wirkt der Diskriminierung der Frauen entgegen. Unabhängig von Dienstalter, Branche und Wohnort beträgt der Mutterschaftsurlaub in jedem Fall im Minimum 14 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub geht in bestimmten Situationen auch nicht mehr zu Lasten von Ferien oder Krankheitstagen. Die Lohnfortzahlung von 14 Wochen ist garantiert. Sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Verträge mit weitergehenden Regelungen oder kantonale Gesetzgebungen werden dabei nicht beeinträchtigt.

Die Einführung eines geregelten und bezahlten Mutterschaftsurlaubes ist eine Prinzipienfrage. Der Verfassungsauftrag besteht seit 1945. Bis anhin wurden verschiedene Vorstösse unternommen. Sie scheiterten aber immer in der Volksabstimmung. Vergessen wir nicht, dass in den anderen europäischen Ländern der Mutterschaftsschutz bedeutend umfassender geregelt ist. Meistens schliesst an den bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 oder mehr Wochen ein Eltern- oder Erziehungsurlaub an. Mit dem Erwerbsersatz bei Mutterschaft erfüllt die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen. Verschiedene internationale Abkommen, welche die Schweiz mit der EU und der UNO abgeschlossen hat, sehen vor, dass bezahlte Mutterschaftsurlaube gewährt werden.

Wir leben in einer Zeit, in der soziale Errungenschaften in Frage gestellt und abgebaut werden. Dennoch wurden in letzter Zeit verschiedene Abstimmungen (Fristenregelung, Ablehnung eines höheren Frauenrentenalters) für die Rechte der Frauen gewonnen. Verhelfen wir nun auch der Mutterschaftsversicherung zum Durchbruch!

 

Es ist ein Referendum - Jede Stimme an der Urne zählt!

 

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