Im Oktober 2003 hat das eidgenössische Parlament der Änderung der Erwerbser-satzordnung, EO zugestimmt. Mit der Änderung der EO wird ein bezahlter Mutterschaftsurlaub mit 80 Prozent Lohnersatz für die ganze Schweiz eingeführt. Dagegen hat aber die Schweizerische Volkspartei, SVP das Referendum eingereicht. Nun sind die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen am 26. September 2004 aufgefordert, darüber abzustimmen.
Die wichtigsten Punkte der Vorlage:
Die Vorlage, wie sie vom Parlament verabschiedet wurde, ist sehr bescheiden: 14 Wochen mit einer Lohnfortzahlung zu 80 Prozent, die Lohnfortzahlung ist aber bei Adoption nicht vorgesehen.
Mit dieser Vorlage
wird der Mutterschaftsurlaub erstmals gesamtschweizerisch
und gesetzlich geregelt. Für viele erwerbstätige Frauen wird die
Situation konkret verbessert. Heutzutage sind drei
von vier Müttern erwerbstätig, sei es
aus freiem Willen oder sei es aus wirtschaftlichen
Gründen.
Der
Erwerbsersatz bei Mutterschaft schafft Gleichbehandlung
aller erwerbstätiger Mütter. Bis heute
hat eine erwerbstätige Frau bei einer Geburt
je nach Arbeitgeber, Beruf, Branche, Dienstalter
oder Wohnsitz Anrecht zwischen null bis 20 Wochen
Lohnersatz. Wenn eine Arbeitnehmerin in einer Branche
mit einem guten Arbeitsvertrag arbeitet, hat sie
Anrecht auf bis zu 16 Wochen Lohnfortzahlung zu
100 Prozent, in Einzelfällen gar 20 Wochen.
Ausserdem erhalten die im Kanton Genf wohnhaften
und erwerbstätiger
Frauen während 16 Wochen eine Lohnfortzahlung
zu 80 Prozent.
Die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
wirkt der Diskriminierung der Frauen entgegen.
Unabhängig
von Dienstalter, Branche und Wohnort beträgt
der Mutterschaftsurlaub in jedem Fall im Minimum
14 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub geht in
bestimmten Situationen auch nicht mehr zu Lasten
von Ferien oder Krankheitstagen. Die Lohnfortzahlung
von 14 Wochen ist garantiert. Sozialpartnerschaftlich
ausgehandelte Verträge mit weitergehenden
Regelungen oder kantonale Gesetzgebungen werden
dabei nicht beeinträchtigt.
Die Einführung eines geregelten und bezahlten
Mutterschaftsurlaubes ist eine Prinzipienfrage.
Der Verfassungsauftrag besteht seit 1945. Bis
anhin wurden verschiedene Vorstösse unternommen.
Sie scheiterten aber immer in der Volksabstimmung.
Vergessen wir nicht, dass in den anderen europäischen
Ländern
der Mutterschaftsschutz bedeutend umfassender
geregelt ist. Meistens schliesst an den bezahlten
Mutterschaftsurlaub von 14 oder mehr Wochen
ein Eltern- oder Erziehungsurlaub an. Mit dem
Erwerbsersatz bei Mutterschaft erfüllt
die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen.
Verschiedene internationale Abkommen, welche
die Schweiz mit der EU und der UNO abgeschlossen
hat, sehen vor, dass bezahlte Mutterschaftsurlaube
gewährt
werden.
Wir leben in einer Zeit, in der soziale
Errungenschaften in Frage gestellt und abgebaut
werden. Dennoch wurden in letzter Zeit verschiedene
Abstimmungen (Fristenregelung, Ablehnung eines
höheren Frauenrentenalters)
für die Rechte der Frauen gewonnen. Verhelfen
wir nun auch der Mutterschaftsversicherung
zum Durchbruch!
Es ist ein Referendum - Jede Stimme an der Urne zählt!
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