Medien-Communiqué
Dienstag 22. Juli 2003

Pensionskassen-Sanierungspläne auf Kosten der Frauen?

"Winterthur-Entscheid" auch gleichstellungspolitisch ein höchst bedenkliches Signal

Die Pensionskassen-Sanierungspläne der "Winterthur" und der "Zürich" Versicherungen stossen auch bei Gleichstellungsbüros auf heftige Kritik. Dass die Renten im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge gekürzt und hierbei für Frauen und Männer unterschiedliche Berechnungsgrundlagen angewendet werden sollen, verstösst aus ihrer Sicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz. Die vom Bundesamt für Privatversicherungen erteilte Bewilligung für diese Massnahme betrachten sie als gleichstellungspolitisch gefährliches Signal für den gesamten Bereich der sozialen Existenzsicherung.

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat den Versicherungsgesellschaften "Winterthur" und "Zürich" kürzlich die Bewilligung erteilt, den für die Rentenhöhe ausschlaggebenden Umwandlungssatz für die Versicherten im überobligatorischen Bereich der 2. Säule zu senken. Explizit wurden hierbei auch unterschiedlich starke Kürzungen für Frauen und Männer bewilligt (bis zu 24% Rentenkürzung bei Frauen, bis zu 19% Rentenkürzung bei Männern). Begründet wird die geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung mit der höheren Lebenserwartung von Frauen.

Dass den geplanten Massnahmen allgemein eine viel zu hohe Lebenserwartung zugrunde gelegt wurde, stösst inzwischen weit herum auf Kritik. Die angekündigten Sanierungsmassnahmen beinhalten jedoch auch ein gleichstellungspolitisch höchst bedenkliches Signal: Um die Unterdeckung von Pensionskassen zu beheben, sollen Frauen allein aufgrund einer (hypothetischen) statistischen Grösse besonders zur Kasse gebeten werden. Jene Hälfte der Bevölkerung, die aufgrund tieferer Löhne, rollenbedingter Erwerbsunterbrüche und der anhaltenden Segmentierung des Arbeitsmarktes ohnehin mit weit tieferen Altersrenten zu rechnen hat (dies in allen drei Säulen), soll bei der Existenzsicherung im Alter eine zusätzliche Einbusse in Kauf nehmen. Eine solche Massnahme läuft dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, wie es in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert ist, diametral entgegen.

Mit Blick auf die bereits angekündigten Sanierungspläne anderer Versicherer schafft das BPV mit seinem Entscheid ein höchst stossendes Präjudiz: De facto erklärt das BPV den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter gegenüber versicherungsmathematischen und finanzpolitischen Überlegungen für zweitrangig. Dies obwohl im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Umwandlungssatz explizit unabhängig von Geschlecht und Zivilstand gilt.

Die unterzeichnenden Gleichstellungsbüros legen zudem Nachdruck auf den Hinweis, dass auch ArbeitnehmerInnen mit einem Lohn unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle (zur Zeit 25'320 Franken) nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG) fallen. Sie können deshalb, falls überhaupt, BVG-Rentenansprüche ausschliesslich im so genannt "über"obligatorischen Bereich erwerben. In diesem Segment sind Frauen weit stärker als Männer vertreten und damit von der vorgesehenen Kürzung besonders betroffen. Mit ihren Beiträgen werden diese Frauen letztlich zu den Renten der MittelverdienerInnen beigetragen haben, während sie selber höchstens noch ein Taschengeld erhalten. Das widerspricht nicht nur der Gleichstellung, sondern auch dem Solidaritäts- und dem Versicherungsprinzip.

Die Annahme einer durchschnittlich längeren Lebenserwartung kann und darf kein Grund für eine weitere kollektive Schlechterstellung der Frauen im Bereich der Existenzsicherung im Alter sein. Wir haben die zuständige Bundesbehörde deshalb aufgefordert, ihre Bewilligungspraxis für den Bereich der Privatversicherungen mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass das Diskriminierungsverbot respektiert wird und die Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge gewahrt bleibt.

22. Juli 2003

Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Bern
Stabsstelle für Gleichstellungsfragen, Kanton Graubünden
Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Kanton Luzern
Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen, Kanton St. Gallen
Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Kanton Wallis
Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen, Kanton Zürich
Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern
Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich
Fachstelle für Frauenfragen der Stadt Zürich

Kontaktperson für Fragen:
Stella Jegher, Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich, Tel. 01 216 37 38