Der Frauenrat für Aussenpolitik (FrAu) nimmt
Stellung zur Teilrevision der Integrationsverordnung (VIntA) und der Begrenzungsverordnung
(BVO)
Der Frauenrat für Aussenpolitik FrAu hat im Vernehmlassungsverfahren betreffend obige Vorlagen in folgendem Sinne Stellung genommen - die ausführliche Fassung der Stellungnahme kann bei der untenstehenden Adresse bestellt werden.
Der Frauenrat für Aussenpolitik erachtet es aus demokratiepolitischen Gründen als höchst fragwürdig, dass noch vor der anstehenden Diskussion zur Totalrevision des ANAG (neu: AuG) einzelne bundesrätliche Vorschläge durch die vorliegenden Teilrevisionen der beiden Verordnungen (VintA und BVO) eingeführt und damit Fakten geschaffen werden sollen. Die vorgelegten Teilrevisionen kritisieren wir auch hinsichtlich ihres Inhalts. Dies vor allem aus folgenden Gründen:
Einseitiges Integrationsverständnis:
Der Frauenrat für Aussenpolitik lehnt es entschieden ab, dass MigrantInnen
zu "Integrationsleistungen" verpflichtet und ihre entsprechenden Bemühungen
kontrolliert werden sollen. Diese Regelung stellt ein illegitimes Instrument
zur Disziplinierung der ausländischen Bevölkerung dar.
Wir weisen zudem darauf hin, dass der geforderte "Wille zur Teilhabe am
Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung" viele Migrantinnen mit Kindern
benachteiligt. Wenn sie wegen ihrer Mehrfachbelastung nicht in gleichem Masse
wie die Männer am Erwerbsleben teilnehmen können, wird ihnen dies
als mangelnder Wille angelastet. Gleichzeitig sind gerade sie mit zusätzlichen
arbeitsmarktlichen Diskriminierungen, etwa extrem niedrigen Löhnen, konfrontiert.
5-Jahresfrist und Finanzschwelle diskriminieren Migrantinnen: Das Erwerbseinkommen von Migrantinnen ist in der Regel weit tiefer als dasjenige von Migranten. Deshalb ist es für sie noch schwieriger oder gar unmöglich, innerhalb von 5 Jahren die in Art. 39 bereits festgeschriebenen finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug zu erfüllen. Der Frauenrat für Aussenpolitik fordert, das Menschenrecht auf Familie zu respektieren. Es sind deshalb alle finanziellen und zeitlichen Hürden zu beseitigen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit Kinder so rasch als möglich nachgezogen werden können.
Schliesslich kritisieren wir die Ungleichbehandlung von AusländerInnen aus EU-Ländern gegenüber solchen aus Drittstaaten, welche gerade im Hinblick auf den Familiennachzug aus den Vorschlägen resultiert.
Aus diesen Gründen lehnt der Frauenrat für Aussenpolitik (FrAu) beide Vorlagen klar ab.
Mit freundlichen Grüssen
Frauenrat für Aussenpolitik
Kontaktpersonen:
- Gertrud Ochsner: 01 440 60 77
- Anni Lanz: 031 311 07 70